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Impressum aber Richtig (Anbieterkennzeichnung) |
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Verfasst am: 05.05.2003, 21:44 |
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| Caschi |
| Administrator |

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| Anmeldungsdatum: 03.01.2003 |
| Beiträge: 6700 |
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Anbieterkennzeichnung (Impressum)
Ganz wichtig neueste Gesetzesstand
Info von Interessenverband europäischer Webmaster (ivew.de)
Zitat:
Diese Punkte müssen REIN:
1. Name der Firma mit Angabe der Rechtsform (z.B. GmbH, AG, GbR, etc)
sofern es sich um ein Unternehmen handelt. Ansonsten wird nur der
Name des Betreibers angegeben.
2. Name des Inhabers
Bei einem Unternehmen muss der Name des Inhabers oder des
Geschäftsführers angegeben werden. Gibt es mehrere, so müssen alle
benannt werden.
3. Adresse
Die Adresse muss eine ladungsfähige Anschrift sein, daher sind
Postfächer nicht zugelassen.
4. Telefon und Mailadresse
Es muss eine Telefonnummer und eine Mailadresse angegeben
werden. Die Telefonnummer darf auch eine Servicerufnummer sein
(Preisangabe nicht vergessen). Der Kunde muss die Möglichkeit einer
schnellen elektronischen Kontaktaufnahme haben. Hier muss er
zwischen Telefon und Mail wählen können.
5. Handels-, Vereinsregisternummer, etc.
Sofern irgendwo eingetragen, muss die Eintragsnummer und das
zuständige Amtsgericht benannt werden.
6. Umsatzsteuer-ID
Sofern eine Umsatzsteuer-ID vorhanden ist, muss diese angegeben
werden.
Es ist laut Auskunft bei der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW ist es erlaubt eine Anbieterkennzeichnung für mehrere Angebote zu nutzen (zentrale Ablage auf einem Server). In diesem Fall muss in der Anbieterkennzeichnung jede Domain benannt werden, für die die Anbieterkennzeichnung gültig ist.
Die Anbieterkennzeichnung soll möglichst von jeder Unterseite aufrufbar und leicht zu finden sein.
Der Aufruf der Anbieterkennzeichnung muss unter jedem Browser funktionieren, daher ist von der Nutzung von JavaScripten zum Aufruf der Anbieterkennzeichnung in einem neuen Fenster abzuraten.
Sollte die Webseite geprüft werden und der Prüfer hat JavaScript deaktiviert, wird es als fehlende Anbieterkennzeichnung gewertet und dieses kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweis für Webmaster von Erotikangeboten:
Laut Gesetz muss ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden, wenn die Seite jugendgefährdende Inhalte enthalten könnte. Eine Pflicht zur Nennung dieses Jugendschutzbeauftragten auf der Webseite gibt es nicht. Jedoch sollte man den Jugendschutzbeauftragten auf der Webseite freiwillig benennen, da dieser auch die Funktion hat als Ansprechpartner für den Kunden zur Verfügung zu stehen. Die Angabe des Names mit einer Mailadresse wäre ausreichend. |
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Verfasst am: 05.05.2003, 22:36 |
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| ralfmann |
| Moderator |

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| Anmeldungsdatum: 03.01.2003 |
| Beiträge: 1373 |
| Wohnort: Schöningen |
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Verfasst am: 05.05.2003, 22:38 |
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| Caschi |
| Administrator |

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| Anmeldungsdatum: 03.01.2003 |
| Beiträge: 6700 |
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hi ralf!
wenn ihr wollt kann ich gerne zu vielen themen tipps bezüglich recht etc. posten ...
grüße |
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Verfasst am: 06.05.2003, 13:12 |
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| ralfmann |
| Moderator |

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| Anmeldungsdatum: 03.01.2003 |
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Hi Carsten!!!
Immer her damit!!!
Man lernt ja schliesslich nie aus oder  |
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Verfasst am: 06.05.2003, 13:21 |
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| Caschi |
| Administrator |

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| Anmeldungsdatum: 03.01.2003 |
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Gerne Rafl werde alle wichtig scheineden rechtlichen Narichten posten.
grüße |
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Verfasst am: 07.07.2003, 11:48 |
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| Caschi |
| Administrator |

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| Anmeldungsdatum: 03.01.2003 |
| Beiträge: 6700 |
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mir ist gerade ein etwas älterer aber sehr guter artikel zum thema recht im netz untergekommen den ich leider noch net kannte...
der läst den disclaimer in ein ganz anderes licht rücken:
affiliate.de/gravenreuth.htm
Übrigens der Müncher Anwalt Gravenreuth ist in der Internet Szene
gefürchtet wie etwa der Weiße Hai im Badesee ...
Manche Webmaster verstecken sich net ohne Grund unterm Schreibtisch
wenn sein Name gennant wird. |
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Verfasst am: 07.07.2003, 13:23 |
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| maus |
| Power-Member |

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| Anmeldungsdatum: 18.05.2003 |
| Beiträge: 1173 |
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oh ich finde das was gravenreuth sagt, seeeeehr gut und klar und deutlich. er differenziert ja genauestens was wie ausgelegt werden kann und ich denke, wenn man sich an die regeln hält braucht man auch vor ihm nicht untern tisch krabbeln (lol stell mir das gerade vor). Den hätte ich schon gerne als Anwalt wenn ich einen bräuchte, mein letzter war ein weichei und wenn ich was nicht mag sinds weicheier und juristen die pauschal urteilen weil sie keine ahnung haben. jeder fall liegt anders, wie das genannte beispiel mit den links auf fremde seiten und das sollte auch so behandelt werden im streit.
mfg maus |
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Verfasst am: 24.07.2003, 09:49 |
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| Wildthing |
| Junior-Member |

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| Anmeldungsdatum: 03.07.2003 |
| Beiträge: 18 |
| Wohnort: Bremen |
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